Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraft dürfen auf bestimmten Autobahnabschnitten und Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August in der Zeit von 07 bis 20 Uhr nicht verkehren.
Zuständig
- Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.
Gesetzliche Grundlage
Notwendige Angaben und Nachweise bei Antragstellung
- Nachweis der Dringlichkeit und Notwendigkeit des Transportes
- Stellungnahme der IHK
Zur Beachtung
- Die mit einem Verkehrsverbot belegten Strecken können sich jährlich ändern.
- In den Ländern gibt es unterschiedliche Regelungen zu Ausnahmetatbeständen.
- Ausnahmen gelten überwiegend für frische landwirtschaftliche Produkte und während der Ernte.
Gebühren
- Jahresgenehmigungen 150,00 bis 300,00 €
- Einzelgenehmigungen 40,00 bis 80,00 €