Ausnah­me­ge­neh­mi­gung von den Bestim­mungen der Feri­en­rei­se­ver­ord­nung

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraft dürfen auf bestimmten Autobahnabschnitten und Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August in der Zeit von 07 bis 20 Uhr nicht verkehren.

Zuständig

  • Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.

Gesetzliche Grundlage

Notwendige Angaben und Nachweise bei Antragstellung

  • Nachweis der Dringlichkeit und Notwendigkeit des Transportes
  • Stellungnahme der IHK

Zur Beachtung

  • Die mit einem Verkehrsverbot belegten Strecken können sich jährlich ändern.
  • In den Ländern gibt es unterschiedliche Regelungen zu Ausnahmetatbeständen.
  • Ausnahmen gelten überwiegend für frische landwirtschaftliche Produkte und während der Ernte.

Gebühren

  • Jahresgenehmigungen   150,00 bis 300,00 €
  • Einzelgenehmigungen    40,00 bis 80,00 €