Jeder Personenkahn (>8 Personen oder gewerblich genutzt) und jeder mit einer Antriebsmaschine betriebenen Spreewaldkahn, unabhängig von der Nutzleistung der Antriebsmaschine, hat ein Kennzeichen zu führen.
Zuständig
- Zuständig ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.
Gesetzliche Grundlage
Notwendige Angaben und Nachweise bei Antragstellung
- Personalausweis
- Fahrzeughersteller
- Fahrzeugbaujahr
- bisheriges Kennzeichen
- technische Angaben zum Fahrzeug
- Hersteller des Motors
- technische Daten des Motors
- Eigentumsnachweis für Boot und Motor
Zur Beachtung
- Für den Bau und die Ausrüstung von Spreewaldkähnen gelten die besonderen Vorschriften nach §§ 82 und 83 der Landesschifffahrtsverordnung.
Gebühren
- 20,45 € bis 71,58 €
- Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens Stand:26.04.2024