Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen auf schiffbaren Landesgewässern, die zu einer Ansammlung von Fahrzeugen führen oder die Schifffahrt beeinträchtigen können, bedürfen einer Genehmigung.
Zuständig
- Zuständig ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.
Gesetzliche Grundlage
Antragstellung
- Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
Der Antrag muss enthalten
- Name und Anschrift des Veranstalters
- verantwortliche Person mit Anschrift und Telefonnummer
- Dauer der Veranstaltung
- genaue Örtlichkeit der Veranstaltung
- Zahl der Teilnehmer
- Zahl und Art der Wasserfahrzeuge
- Anzahl der Begleitfahrzeuge
- Streckenverlauf möglichst als Kartenskizze
- beabsichtigte Sperrung von Wasserläufen und -flächen
Zur Beachtung
- Zu beachten sind die besonderen Bedingungen und gesetzlichen Vorschriften im Biosphärenreservat Spreewald.
Gebühren
- je nach Aufwand 50,00 bis 150,00 €