Veran­stal­tungen auf schiff­baren Landes­ge­wäs­sern

Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen auf schiffbaren Landesgewässern, die zu einer Ansammlung von Fahrzeugen führen oder die Schifffahrt beeinträchtigen können, bedürfen einer Genehmigung.

Zuständig

  • Zuständig ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.

Gesetzliche Grundlage

Antragstellung

  • Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

Der Antrag muss enthalten

  • Name und Anschrift des Veranstalters
  • verantwortliche Person mit Anschrift und Telefonnummer
  • Dauer der Veranstaltung
  • genaue Örtlichkeit der Veranstaltung
  • Zahl der Teilnehmer
  • Zahl und Art der Wasserfahrzeuge
  • Anzahl der Begleitfahrzeuge
  • Streckenverlauf möglichst als Kartenskizze
  • beabsichtigte Sperrung von Wasserläufen und -flächen

Zur Beachtung

  • Zu beachten sind die besonderen Bedingungen und gesetzlichen Vorschriften im Biosphärenreservat Spreewald.

Gebühren

  • je nach Aufwand 50,00 bis 150,00 €