Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.
Zuständig
- Zuständig ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.
Gesetzliche Grundlage
Antragstellung
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
Der Antrag sollte enthalten
- Dauer der Veranstaltung
- genaue Örtlichkeit der Veranstaltung
- Zahl der Teilnehmer, evtl. Fahrzeuge, Gespanne u. ä.
- beabsichtigte Sperrmaßnahmen mit Verkehrszeichen
- Verzichtserklärung auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Baulastträger
Zur Beachtung
- neben der Erlaubnis bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis des Straßenbaulastträgers (z. B. der Gemeinde) nach dem Brandenburgischen Straßengesetz
Gebühren
- je nach Aufwand 10,20 € bis 767,00 €