Veran­stal­tungen auf öffent­li­chen Verkehrs­grund

Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.

Zuständig

  • Zuständig ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.

Gesetzliche Grundlage

Antragstellung

Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

Der Antrag sollte enthalten

  • Dauer der Veranstaltung
  • genaue Örtlichkeit der Veranstaltung
  • Zahl der Teilnehmer, evtl. Fahrzeuge, Gespanne u. ä.
  • beabsichtigte Sperrmaßnahmen mit Verkehrszeichen
  • Verzichtserklärung auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Baulastträger

Zur Beachtung

  • neben der Erlaubnis bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis des Straßenbaulastträgers (z. B. der Gemeinde) nach dem Brandenburgischen Straßengesetz

Gebühren

  • je nach Aufwand 10,20 € bis 767,00 €