Das Straßenverkehrsamt mit der Zulassungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde bleibt am Freitag, 04.10.2024 in Lübben (Spreewald) und Königs Wusterhausen geschlossen.
Alternativ können die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung nutzen. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ist unter folgendem Link erreichbar: https://www.dahme-spreewald.info/de/i-kfz
Ab dem Montag, 07.10.2024 ist das Straßenverkehrsamtes wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
- Montag: 08:00 Uhr-15:00 Uhr (nur Zulassungsbehörde)
- Dienstag: 08:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-18:00 Uhr
- Mittwoch: geschlossen
- Donnerstag: 08:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-16:00 Uhr
- Freitag: 08:00 Uhr-11:00 Uhr
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Straßenverkehrsamt auch am Freitag, 01.11.2024 geschlossen bleibt.
Die Bezahlung im Straßenverkehrsamt ist ausschließlich mit einer Debit- oder Kreditkarte möglich!
Die Kennzeichen LDS, KW, LN und LC gehören zum Landkreis Dahme-Spreewald. Sie haben die Wahl.
Die Mitnahme des Kennzeichens bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist bundesweit möglich. Auch bei wechselndem Halter kann das dem Fahrzeug zugeteilte amtliche Kennzeichen fortgeführt werden!
Bei natürlichen Personen (Privatperson) ist für die Zulassung allein die Behörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Im Fall von juristischen Personen (Firmen) kann eine Zulassung dagegen weiterhin auch am Ort einer Niederlassung vorgenommen werden.
Informationen zu den benötigten Unterlagen für die einzelnen Zulassungsanträge erhalten Sie unter dem jeweiligen Antragsstichwort.
Bei allen Anträgen benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zum Reisepass müssen Sie zusätzlich eine von Ihrer Einwohnermeldebehörde ausgestellte Meldebescheinigung im Original mitbringen, die nicht älter als sechs Monate sein darf.
Eine Vollmacht ist notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern der von ihm Bevollmächtigte das Fahrzeug zulassen soll. Für die Zulassung des Fahrzeuges wird eine Bankverbindung in Form der IBAN-Nummer (SEPA Lastschriftmandat) benötigt.
Die Zulassung erfolgt ausschließlich auf Halter, die keine KFZ - Steuerrückstände beim Hauptzollamt und keine Gebührenschulden beim Landkreis Dahme-Spreewald / KFZ-Zulassung haben.
Bei der Kfz - Zulassung auf eine juristische Person (z. B. GmbH) benötigen Sie einen entsprechenden Registerauszug (z. B. Handelsregister) und den Personalausweis des Geschäftsführers (in Kopie ausreichend). Der Geschäftsführer kann für die Zulassung jemanden bevollmächtigen.
Bei der Kfz- Zulassung auf ein Einzelgewerbe wird die Gewerbegenehmigung benötigt.
Bei der Kfz - Zulassung auf eine GbR benötigen Sie die Gewerbeanmeldungen und die Personalausweise aller Gesellschafter, sowie eine Vollmacht für den Vertreter, der für die GbR die Zulassung vornehmen soll.
Bei der Kfz - Zulassung auf ein schwerbehindertes Kind wird der Ausweis oder die Geburtsurkunde des Kindes, der Schwerbehindertenausweis, die Einverständniserklärung und die Ausweise beider Erziehungsberechtigter benötigt. Sollten Sie das alleinige Sorgerecht für das Kind haben, bitten wir um einen Nachweis darüber.