Ausfuhr­kenn­zei­chen

Ausfuhrkennzeichen können nur bei der für den Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.

Kunden ohne Wohnsitz in Deutschland, können die Zulassungsbehörde aufsuchen, in deren Zuständigkeitsbereich das Fahrzeug erworben wurde.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend) Pass des Geschäftsführers in Farbkopie
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (in Papierform)
  • Gültige Hauptuntersuchung und evtl. SP-Prüfung (mindestens gültig bis zum Ablaufdatum des Kennzeichens)
  • Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde ist erforderlich
  • IBAN-Nummer für den Einzug der Kfz-Steuern (SEPA-Lastschriftmandat)

Die Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen.

Rechtliche Grundlagen: § 6, § 45 und § 75 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)