Ausfuhrkennzeichen können nur bei der für den Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.
Kunden ohne Wohnsitz in Deutschland, können die Zulassungsbehörde aufsuchen, in deren Zuständigkeitsbereich das Fahrzeug erworben wurde.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
- Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend) Pass des Geschäftsführers in Farbkopie
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (in Papierform)
- Gültige Hauptuntersuchung und evtl. SP-Prüfung (mindestens gültig bis zum Ablaufdatum des Kennzeichens)
- Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde ist erforderlich
- IBAN-Nummer für den Einzug der Kfz-Steuern (SEPA-Lastschriftmandat)
Die Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Rechtliche Grundlagen: § 6, § 45 und § 75 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)