Außer­be­trieb­s­et­zung/Abmel­dung

Bei der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) besteht für den Halter die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung seines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs für 12 Monate reservieren zu lassen.

Das Kennzeichen allein (ohne für den Zweck der Wiederzulassung des abgemeldeten Fahrzeugs) kann für 6 Monate reserviert werden. Dies ist nur bei den im Landkreis Dahme-Spreewald ausgegebenen Kennzeichen (LDS, LN, LC und KW) möglich.

Erforderliche Unterlagen:

  • Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis

Rechtliche Grundlagen: § 16 Abs.1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)