Eintra­gungen von tech­ni­schen Ände­rungen am Fahr­zeug

Technische Änderungen sind nur bei zugelassenen Fahrzeugen möglich. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dem jeweiligen Gutachten zur zeitlichen Vorlage bei der Zulassungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei folgenden Änderungen:
    • Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
    • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
  • Gutachten nach § 19 oder § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist.
  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

Rechtliche Grundlagen: § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)