Ersatz­pa­piere

Ersatzpapiere für in Verlust geratene Fahrzeugdokumente, (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)) sind persönlich vom Fahrzeughalter zu beantragen.

Der Fahrzeughalter hat auf Verlangen der Zulassungsbehörde eine Verlusterklärung über den Verbleib des Dokuments und eine Versicherung an Eides statt (ggf. vom letzten Gewahrsamsinhaber) abzugeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides statt vorzulegen.

Bei Fahrzeugen, die auf eine Firma zugelassen sind, hat der Geschäftsführer die entsprechenden Erklärungen bei der Zulassungsbehörde abzugeben und Ersatzpapiere zu beantragen. Er kann auch jemanden bevollmächtigen, diese Erklärung in seinem Namen abzugeben.

Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 3 Wochen) ausgefertigt. Das bedeutet, dass abgemeldete Fahrzeuge erst nach diesen 3 Wochen zugelassen werden können.

Erforderliche Unterlagen:

  • den nicht in Verlust geratenen Teil der Zulassungsbescheinigung
  • gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung vom Notar
  • gegebenenfalls Anzeige von der Polizei (bei Diebstahl)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gegebenenfalls Vollmacht vom Fahrzeughalter und ausgefüllte und unterschriebene Verlusterklärung / eidesstattliche Versicherung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht

Rechtliche Grundlagen:

  • § 13 und § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),
  • § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)