Kenn­zei­chen­mit­nahme

Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen bundesweit mitnehmen. Seit dem 1. Oktober 2019 ist die Kennzeichenmitnahme auch bei einem Halterwechsel möglich. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ummeldung zugelassen ist.

Erforderliche Unterlagen für die Umschreibungen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Halterwechsel
  • 7 stellige EVB Nummer von Ihrer Versicherung (bei Halter- oder Versicherungswechsel)
  • gültiger Bericht der Hauptuntersuchung im Original

Die Kennzeichen sind in diesem Fall nicht vorzulegen.