Namens- und Anschrif­ten­än­de­rung

Wenn sich Ihr Name ändert oder Sie innerhalb des Landkreises umziehen ist es gesetzlich erforderlich, dies auch in den Fahrzeugpapieren anpassen zu lassen. Vor Antragstellung müssen die Änderungen im Personalausweis erfolgt sein.

Erforderliche Unterlagen:

  • bei Namensänderung sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen
  • bei Anschriftenänderung genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)

Rechtliche Grundlage: § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)