Neuzu­las­sung

Das Fahrzeug wurde noch nie zugelassen!

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
    oder ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • Bei Fahrzeugen, für die der Hersteller noch keine ZBII ausgestellt hat, ist die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde ausnahmslos erforderlich
  • Die Vorführung entfällt bei Fahrzeugen für die keine Ausstellung einer ZBII (Zulassungsfrei aber Kennzeichnungspflichtig) erforderlich ist.
  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)
  • eine 7-stellige EVB-Nr. von Ihrer Versicherung
  • ggf. Eigentumsnachweis
  • IBAN zum Einzug der Kfz-Steuern (Sepa Lastschriftmandat)

Rechtliche Grundlage: § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)