Oldti­mer­kenn­zei­chen

Was ist ein Oldtimerfahrzeug?

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Wann erhalte ich dieses Kennzeichen?

Das Oldtimerkennzeichen wird auf Antrag zugeteilt. Das Fahrzeug muss vor Zuteilung der Kennzeichen nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) begutachtet werden, dieses Gutachten darf nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen angefertigt werden. Nach Bestätigung der Kriterien für ein Oldtimerfahrzeug, wird ein Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt. Es wird ein "H", stellvertretend für "historisch", als amtlicher Zusatz hinter der Erkennungsnummer angehängt.

Ein Oldtimerfahrzeug kann darüber hinaus auch mit einem Saisonkennzeichen geführt werden.

Sie können auch einen Antrag auf Zuteilung von roten Oldtimerkennzeichen stellen.

Diesbezüglich muss ein Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt beantragt und ein formloser Antrag bei der Zulassungsbehörde eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
  • Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO
    darin muss die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO enthalten sein
  • eine 7-stellige EVB-Nr. von Ihrer Versicherung
  • IBAN-Nr. zum Einzug der Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate

Rechtliche Grundlagen:

Für Oldtimerkennzeichen: § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 23 StVZO
Für rote Oldtimerkennzeichen: § 43 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)