rote Dauer­kenn­zei­chen

Das vom Landkreis Dahme-Spreewald zugeteilte rote Kennzeichen darf nach § 41 FZV für Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten benutzt werden.

Bei der Vergabe der roten Kennzeichen wird durch die örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde, die Zuverlässigkeit der künftigen Inhaber geprüft. Daher besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung von roten Kennzeichen, wenn Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des künftigen Inhabers festgestellt werden.

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbegenehmigung
  • Personalausweis des künftigen Halters oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • SEPA-Mandat zum Lastschrifteinzugsverfahren
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für rotes Kennzeichen
  • Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Das Führungszeugnis ist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, Amtsverwaltung oder Stadtverwaltung zu beantragen. Ebenso ist der Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeindeverwaltung zu beantragen.

  • formloser Antrag
  • der zukünftige Inhaber des roten Kennzeichens muss persönlich erscheinen
  • die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 7-10 Werktage und erfolgt nach Absprache mit dem Sachgebietsleiter

Rechtliche Grundlage: § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)