Das vom Landkreis Dahme-Spreewald zugeteilte rote Kennzeichen darf nach § 41 FZV für Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten benutzt werden.
Bei der Vergabe der roten Kennzeichen wird durch die örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde, die Zuverlässigkeit der künftigen Inhaber geprüft. Daher besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung von roten Kennzeichen, wenn Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des künftigen Inhabers festgestellt werden.
- Handelsregisterauszug oder Gewerbegenehmigung
- Personalausweis des künftigen Halters oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- SEPA-Mandat zum Lastschrifteinzugsverfahren
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für rotes Kennzeichen
- Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Das Führungszeugnis ist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, Amtsverwaltung oder Stadtverwaltung zu beantragen. Ebenso ist der Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeindeverwaltung zu beantragen.
- formloser Antrag
- der zukünftige Inhaber des roten Kennzeichens muss persönlich erscheinen
- die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 7-10 Werktage und erfolgt nach Absprache mit dem Sachgebietsleiter
Rechtliche Grundlage: § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)