Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 Monate und darf maximal 11 Monate betragen.
Auch Oldtimerfahrzeuge (mit H-Kennzeichen) und steuerbefreite Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen können Saisonkennzeichen erhalten.
Außerhalb des Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenraum bewegt oder abgestellt werden.
Außerhalb des Saisonzeitraumes kann das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die 7-stellige EVB-Nr. von Ihrer Versicherung mit dem entsprechenden Saisonzeitraum
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
- IBAN Nummer für den Einzug der Kfz-Steuern (SEPA-Lastschriftmandat)
- Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
- Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)
Soll ein bereits zugelassenes Fahrzeug auf ein Saisonkennzeichen umgeschrieben werden, ist zwingend ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer neuen elektronischen Versicherungsbestätigung beizubringen. Ebenso müssen die alten Kennzeichen vorgelegt werden.
Rechtliche Grundlagen: § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)