Eine Umschreibung wird erforderlich beim Erwerb eines Kraftfahrzeuges und beim Wechsel des Wohnsitzes aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Dahme-Spreewald.
Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann sein Kennzeichen bundesweit mitnehmen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ummeldung zugelassen ist. Auch bei wechselndem Halter kann das dem Fahrzeug zugeteilte amtliche Kennzeichen fortgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
- Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)
- eine 7-stellige EVB-Nr. von Ihrer Versicherung
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
- bisherige/s Kennzeichenschild(er), wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- IBAN zum Einzug der Kfz-Steuern (Sepa Lastschriftmandat)
- Verzollungsnachweis für Fahrzeuge aus einem Land, das nicht der EU oder des europäischen Wirtschaftsraum angehören
Rechtliche Grundlagen: § 6 und § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)