Zulas­sung einge­führter Fahr­zeuge aus dem Ausland

  • Bei Fahrzeugen mit ausländischen Papieren ist die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde ausnahmslos erforderlich

Sie benötigen folgende Unterlagen bei einem eingeführten Neufahrzeug innerhalb der Europäischen Union:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) im Original
  • Original Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde, ob es ein Neufahrzeug ist und dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt wurde)
  • gültige eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft
  • IBAN zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Sepa Lastschriftmandat)
  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)

Wenn Sie einen Neuwagen aus der EU importieren, müssen Sie eine Einfuhrumsatzsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Als Neuwagen gilt jedes Fahrzeug, das maximal sechs Monate alt ist und weniger als 6000 Kilometer gefahren wurde. Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter folgendem Link:

Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original und ausländische Kennzeichenschilder
  • Original Kaufvertrag oder Rechnung
    War das Fahrzeug im Ausland bereits auf den Antragsteller zugelassen, entfällt der Eigentumsnachweis.
  • COC-Papier oder Datenbestätigung
  • Gültige Hauptuntersuchung, Hauptuntersuchungen die im Ausland durchgeführt wurden, können in der Regel bisher leider nicht anerkannt werden.
  • gültige eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft
  • IBAN zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Sepa Lastschriftmandat)
  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)

Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Neufahrzeugen außerhalb der Europäischen Union:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
  • Original Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde, ob es sich um ein Neufahrzeug handelt und dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde.
  • Gültige eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft
  • IBAN zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Sepa Lastschriftmandat)
  • Gutachten/Hauptuntersuchung nach § 21/§ 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)

Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original und ausländische Kennzeichenschilder
  • Original Kaufvertrag oder Rechnung
  • COC-Papier oder Datenbestätigung
  • gültige eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft
  • Zollbescheinigung im Original
  • IBAN zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Sepa Lastschriftmandat)
  • Gutachten/Hauptuntersuchung nach § 21/§ 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
  • Firmen: Registerauszug / Gewerbegenehmigung / Satzung (Kopie ausreichend)

Rechtliche Grundlage: § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)