Wohnungs­bau­för­de­rung

Die Wohnbauförderung ist ein Steuerungsinstrument der Familien- und Sozialpolitik, dessen Ziel die Förderung bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraumes ist.

Die Förderung richtet sich insbesondere an

  • Familie mit Kind
  • Alleinerziehende mit Kind
  • Familien oder Alleinerziehende mit behindertem Familienmitglied

und unterstützt diese beim

  • Kauf einer Immobilie
  • Bau eines Wohnhauses oder
  • bei der Modernisierung eines Hauses oder einer Wohnung

zur privaten Nutzung.

Vorhaben der kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Wohnungswirtschaft werden ebenfalls unterstützt.

Dabei handelt es sich um verschiedene Förderprogramme, die zum einen durch die Bundesrepublik Deutschland und zum anderen durch das Land Brandenburg zur Verfügung gestellt werden.

Der Landkreis Dahme-Spreewald übernimmt dabei folgende Aufgaben:

  • Beratung von Antragstellern, Hauseigentümern, Investoren, Planern zu aktuellen Fördermöglichkeiten im Wohnungsbau
  • Informationen der Ämter und Gemeinden über Inhalt und Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln in der Städtebauförderung
  • Stellungnahmen zu Förderanträgen kreisangehöriger Gemeinden für städtebauliche Maßnahmen
  • Sonderaufsichtsbehörde gegenüber Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landeskreises im Bereich des Wohnungswesens

Im Land Brandenburg erstellt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) die Richtlinien für die Wohnraumförderung (Mietwohnungsbau, Wohneigentum, behindertengerechte Wohnraumanpassung). Die konkrete Bewilligung in Form von Darlehen bzw. Zuschüssen erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Auf Bundesebene wird die Wohnraumförderung (für ihren Neubau oder eine bestehende Immobilie) durch zinsgünstige Kredite unterstützt.

In der Regel sind die Förderungen aber an gewisse Voraussetzungen, wie beispielsweise Bauvorhaben, Fördergebietskulisse, Familiengröße oder Einkommensgrenze gebunden.

Die aktuellen Förderprogramme stehen Ihnen unter folgenden Links zur Verfügung.

NEU ab 2021:

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) hat die Bundesregierung ab 2021 ihre energetische Gebäudeförderung neu strukturiert.

Die verschiedenen Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude gebündelt.

Im Rahmen der BEG sind folgende Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäude und Nichtwohngebäude förderfähig:

  • Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Das BEG fördert neben der Sanierung bzw. dem Austausch alter, ineffizienter Heizungs- oder Beleuchtungsanlagen erstmalig auch Digitalisierungsmaßnahmen incl. Steuerungs- und Regelungstechnologien.

Die breit angelegte Förderung integriert zehn bisherige Einzelprogramme (u.a. CO2-Gebäudesanierungsprogramm) und wird bei den Projektträgern KfW und Bafa zentriert. Mit nur einem Antragsformular, das für alle Fördermaßnahmen gilt, werde das Verfahren deutlich erleichtert.

Für alle Maßnahmen kann zwischen Zuschüssen (Bafa) und Krediten (KfW) gewählt werden. Gefördert werden zudem Beratung, Planung und Installation sowie weitere Maßnahmen, die nötig sind, um die eigentliche Sanierung durchzuführen (z.B. Austausch von Elektroverteilung, Unterverteilung, Zählerplatzanlagen, Steiger und sogar Malerarbeiten).

Ab dem 1. Juli 2021 kann eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahme sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effizienten Neubauten für Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der KfW-Bank beantragt werden (ggf. mittelbar über die Hausbank).