- wird für alle beihilfefähigen Flächen des Betriebes gewährt, wenn die Greeningauflagen ganzjährig eingehalten werden
- der zahlungsbetrag für das Jahr 2020 beträgt 84,74 €/ha
- das Greening umfasst folgende drei Maßnahmen:
- den Erhalt des Dauergrünlandes
- die Anbaudiversifizierung (Vielfalt beim Anbau von Kulturen auf Ackerflächen)
- die Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen