Gree­ning

  • wird für alle beihilfefähigen Flächen des Betriebes gewährt, wenn die Greeningauflagen ganzjährig eingehalten werden
  • der zahlungsbetrag für das Jahr 2020 beträgt 84,74 €/ha
  • das Greening umfasst folgende drei Maßnahmen:
  1. den Erhalt des Dauergrünlandes
  2. die Anbaudiversifizierung (Vielfalt beim Anbau von Kulturen auf Ackerflächen)
  3. die Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen