Mit dem Kulturlandschaftsprogramm soll die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, der Klima- und Umweltschutz, die Erhaltung des ländlichen Lebensraumes und der genetischen Vielfalt gefördert werden.
Für den aktuellen KULAP-Antrag sind folgende Förderprogramme für die Beantragung über den WebClient (www.agrarantrag-bb.de) freigegeben:
- FP 810 bis 880 – 1. und 2. Verlängerungsantrag
- FP 810 bis 870, ausgenommen FP 830 – 1 jähriger Förderantrag
- FP 830, FP 880 – Neuverpflichtung und Erweiterung
- FP 880 – Einführungsprämie für Öko-Gemüse, Öko-Dauerkulturen und Öko-Ackerland
- FP 880 – Kontrollkostenzuschuss
Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit der Förderung naturbetonter Strukturelemente.
Förderanträge FP 890 (Neuverpflichtung, Erweiterungs- und Ersetzungsantrag)
Ausführliche Erläuterungen zu den Neuerungen des aktuellen Herbstanstrags und zur Antragstellung über den WebClient finden Sie unter Downloads.
Einige Zuwendungsvoraussetzungen im Überblick:
- es werden freiwillige Leistungen in fünfjährigen Verpflichtungen gefördert
- geförderte Flächen müssen in Brandenburg und Berlin liegen
- Mindestschlaggröße 0,3 ha
- Tierbesatz des Unternehmens nicht über 2,0 GVE/ha LF
- Bagatellgrenze: 250 €
Die konkreten Zuwendungsvoraussetzungen und Förderhöhen für die einzelnen Maßnahmen können der Richtlinie KULAP 2014 sowie der Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau entnommen werden.
Beachte: Die KULAP-Auszahlungsanträge werden mit den Agrarförderanträgen im Mai (bis zum 15.05. eines jeden Verpflichtungsjahres) gestellt.