KULAP 2014

Mit dem Kulturlandschaftsprogramm soll die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, der Klima- und Umweltschutz, die Erhaltung des ländlichen Lebensraumes und der genetischen Vielfalt gefördert werden.

Für den aktuellen KULAP-Antrag sind folgende Förderprogramme für die Beantragung über den WebClient (www.agra­ran­trag-bb.de) freigegeben:

  • FP 810 bis 880 – 1. und 2. Verlängerungsantrag
  • FP 810 bis 870, ausgenommen FP 830 – 1 jähriger Förderantrag
  • FP 830, FP 880 – Neuverpflichtung und Erweiterung
  • FP 880 – Einführungsprämie für Öko-Gemüse, Öko-Dauerkulturen und Öko-Ackerland
  • FP 880 – Kontrollkostenzuschuss

Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit der Förderung naturbetonter Strukturelemente.

Förder­an­träge FP 890 (Neuver­pflich­tung, Erwei­te­rungs- und Erset­zungs­an­trag)

Ausführliche Erläuterungen zu den Neuerungen des aktuellen Herbstanstrags und zur Antragstellung über den WebClient finden Sie unter Downloads.

Einige Zuwendungsvoraussetzungen im Überblick:

  • es werden freiwillige Leistungen in fünfjährigen Verpflichtungen gefördert
  • geförderte Flächen müssen in Brandenburg und Berlin liegen
  • Mindestschlaggröße 0,3 ha
  • Tierbesatz des Unternehmens nicht über 2,0 GVE/ha LF
  • Bagatellgrenze: 250 €

Die konkreten Zuwendungsvoraussetzungen und Förderhöhen für die einzelnen Maßnahmen können der Richt­linie KULAP 2014 sowie der Richt­linie zur Förde­rung natur­be­tonter Struk­tu­r­ele­mente im Ackerbau entnommen werden.

Beachte: Die KULAP-Auszahlungsanträge werden mit den Agrarförderanträgen im Mai (bis zum 15.05. eines jeden Verpflichtungsjahres) gestellt.