Altlasten und Boden­schutz

Aufgaben

Durch die Untere Bodenschutzbehörde (UB) werden Informationen zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie zu Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen erhoben und im Altlas­ten­ka­taster erfasst. Die UB ist zuständig für die Ermittlung des Sachverhaltes bei Anhaltspunkten für eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast sowie für die Feststellung einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast. Durch die UB werden Anordnungen von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung getroffen. Weiterhin kann die UB Maßnahmen zur Erfüllung von Pflichten aus dem BBodSchG anordnen und bei bedeutsamen Altlasten Sanierungsuntersuchungen sowie die Vorlage eines Sanierungsplanes verlangen und dessen Verbindlichkeit erklären. Durch die UB erfolgt die Überwachung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen und es können Eigenkontrollmaßnahmen angeordnet sowie Ordnungswidrigkeiten verfolgt und geahndet werden. In der UB erfolgt außerdem die Bearbeitung von Anträgen auf Freistel­lung von der Altlas­ten­haf­tung.

Begriffsbestimmungen gem. § 2 BBodSchG

Altlasten sind
-  stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
-  Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte)
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allge­meinheit besteht.
Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
Verdachtsflächen sind Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht.

Inhalte von Altlastenbearbeitung und Bodenschutz

  • Entgegennahme von Anzeigen und Mitteilungen zu Altlasten, altlastverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenveränderungen und Verdachtsflächen
  • Einzelfallbezogene fachtechnische Bearbeitung
  • Bewertung und Begleitung von Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung (orientierende Untersuchung, Detailuntersuchung) und von Sanierungsuntersuchungen
  • Prüfungen zu Planungen, Gefahrenbeurteilungen
  • Betreuung von Sanierungs- und Überwachungsmaßnahmen/Monitoring
  • Vorsorgender Bodenschutz

Gesetzliche Grundlagen

  • Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) in der zurzeit geltenden Fassung
  • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554) in der zurzeit geltenden Fassung
  • Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) vom 06. Juni 1997 (GVBl. I Nr. 5 S. 40) in der zurzeit geltenden Fassung
  • Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts (Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung – AbfBodZV) in der Fassung vom  23. September 2004 (GVBl. II Nr. 33, S. 842) in der zurzeit geltenden Fassung