Anmel­­dung und Exis­tenz­­grün­­dung land­­wir­t­­schaft­­li­cher Betriebe

Die Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebes ist grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Für die Beantragung von Agrarförder­mitteln und bei Beantragung investiver Förderungen ist eine Registrierung bei der für den Unternehmen­sitz örtlich zuständigen Landwirtschaftsbehörde unumgänglich, da für die Beantragung sämtlicher Fördermittel die Betriebsnummer (BNR-ZD) notwendig ist.

Bei der Anmeldung sind folgende Fragen zu klären:

  • Handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb?
    • das Erreichen der vorgegebenen Mindestgröße der landwirtschaftlichen Alterskasse ist Voraussetzung für die Registrierung als landwirtschaftlicher Betrieb
    • Nachweis der selbst bewirtschafteten Flächen durch Grundbuchauszug und Pachtverträge
    • Prüfung von Bewirtschaftungsauflagen z.B.Naturschutz, bestehende Verpflichtungen im Rahmen von KULAP
    • Prüfung, ob Flächen bereits von anderen Antragstellern beantragt werden

  • Beratung zu Fördermöglichkeiten
  • Welche Betriebs- und Rechtsform landwirtschaftlicher Unternehmen kommt in Frage?
  • Vergabe einer Betriebsnummer für den Agrarförderantrag (Stammdatenblatt)
  • Information zu gesetzlichen Vorschriften zur landwirtschaftlichen Produktion (Düngerecht, Tierschutz
  • Hinweise zur Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, landwirtschaftlichen Sozialkassen, Tierseuchenkasse
  • Hinweise zu Anmeldepflichten bei anderen Behörden (Gemeinde, Finanzamt, Veterinäramt)
  • Beratung zu den Voraussetzungen der  Privilegierung landwirt­schaftlichen Bauvorhaben im Außenbereich