Die Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebes ist grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Für die Beantragung von Agrarfördermitteln und bei Beantragung investiver Förderungen ist eine Registrierung bei der für den Unternehmensitz örtlich zuständigen Landwirtschaftsbehörde unumgänglich, da für die Beantragung sämtlicher Fördermittel die Betriebsnummer (BNR-ZD) notwendig ist.
Bei der Anmeldung sind folgende Fragen zu klären:
- Handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb?
- das Erreichen der vorgegebenen Mindestgröße der landwirtschaftlichen Alterskasse ist Voraussetzung für die Registrierung als landwirtschaftlicher Betrieb
- Nachweis der selbst bewirtschafteten Flächen durch Grundbuchauszug und Pachtverträge
- Prüfung von Bewirtschaftungsauflagen z.B.Naturschutz, bestehende Verpflichtungen im Rahmen von KULAP
- Prüfung, ob Flächen bereits von anderen Antragstellern beantragt werden
- Beratung zu Fördermöglichkeiten
- Welche Betriebs- und Rechtsform landwirtschaftlicher Unternehmen kommt in Frage?
- Vergabe einer Betriebsnummer für den Agrarförderantrag (Stammdatenblatt)
- Information zu gesetzlichen Vorschriften zur landwirtschaftlichen Produktion (Düngerecht, Tierschutz
- Hinweise zur Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, landwirtschaftlichen Sozialkassen, Tierseuchenkasse
- Hinweise zu Anmeldepflichten bei anderen Behörden (Gemeinde, Finanzamt, Veterinäramt)
- Beratung zu den Voraussetzungen der Privilegierung landwirtschaftlichen Bauvorhaben im Außenbereich