Arten­schutz

Wildlebende Tiere und Pflanzen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz. Sie und ihre Lebensstätten dürfen nicht ohne das Vorliegen eines vernünftigen Grundes negativ beeinträchtigt werden. Viele dieser Tier- und Pflanzenarten sind darüber hinaus besonders, teils auch streng geschützt.
Die untere Naturschutzbehörde berät Sie gern zu allen Fragen des Artenschutzes.

Antragstellung

Sollte nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde Ausnahmen oder Befreiungen vom bundesrechtlichen Artenschutz erforderlich werden, ist ein formloser schriftlicher Antrag mit folgendem Inhalt zu stellen:

  • Problembeschreibung
  • genaue Beschreibung der Örtlichkeit (ggf. Kartenausschnitt)
  • bisherige Maßnahmen

Gebühr

Die Höhe der Bearbeitungsgebühr beläuft sich auf 30,- bis 5000,- Euro.

Rechtsgrundlagen

Folgende rechtliche Grundlagen sind maßgeblich:

  • Bundesnaturschutzgesetz § 3 Abs. 2, §§ 39, 44, 45 und 67
  • Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz § 19
  • Naturschutzzuständigkeitsverordnung §§ 1 und 7

Die zuständigen Ansprechpartner der uNB können Sie der rechten Seitenleiste entnehmen.