Infor­ma­ti­onen der unteren Wasser­be­hörde nach IZÜV

Industrieanlagen unterliegen unter bestimmten Bedingungen gemäß Industrie-EmissionsRichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen) einer Kontrolle durch die untere Wasserbehörde. Die Grundlage dafür bildet die Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei der Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) vom 02.05.2013.