Natur- und Flächen­na­tur­denk­male

Natur- und Flächennaturdenkmale sind rechtsverbindlich festgesetzte seltene, beeindruckende oder besonders schöne Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen in einer Größe von bis zu fünf Hektar. Sie können auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen unter Schutz gestellt werden. Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt  es rund 200 Naturdenkmale (ND) und ca. 90 Flächennaturdenkmale (FND). Bei den ND handelt es sich um Bäume, Alleen und Findlinge, die FND sind überwiegend Kleingewässer und Feuchtwiesenkomplexe.

Rechtsgrundlagen

Folgende rechtliche Grundlagen sind maßgeblich:

  • Bundesnaturschutzgesetz § 28

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