Stand: 01.03.2024
Seit November 2023 gibt es in Brandenburg nur noch wenige Fälle bei Wildschweinen. Vor diesem Hintergrund hat das Verbraucherschutzministerium bei der EU-Kommission die Aufhebung weiterer Teile der Sperrzonen beantragt. Die EU-Kommission hat den Antrag jetzt gebilligt. Mit der Verkleinerung der Sperrzonen wurde damit hinsichtlich der Abgrenzung der Seuchenlage in den betroffenen Gebieten nach aktueller Risikobewertung Rechnung getragen.
In Dahme-Spreewald sind alle Voraussetzungen zur Aufhebung der aufgrund der Afrikanischen Schweinepest verfügten Sperrzonen innerhalb des Landkreises erfüllt. Aufgrund der durch die Afrikanische Schweinepest bestehenden Sperrzonen im Landkreis Spree-Neiße ist, angrenzend an die bis zur Kreisgrenze verfügte Sperrzone II, jedoch weiterhin auf dem Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald eine Sperrzone I als Überwachungszone eingerichtet. Die zur Abgrenzung der Afrikanischen Schweinepest errichteten wildschweinsicheren Zäune sind daher, insbesondere zur Aufrechterhaltung einer Weißen Zone um das Kerngebiet 6, zur Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuche weiterhin funktionsfähig zu halten. Andere vormals zur Abgrenzung der Afrikanischen Schweinepest errichteten Zäune werden nachfolgend zurückgebaut.
Weiterhin gelten verstärkte Hygienemaßnahmen und Untersuchungspflichten für alle Schweinehalter und Jäger, und auch risikoorientierte Fallwildsuchen nach verendeten Wildschweinen müssen bis zur endgültigen Aufhebung, die von der EU zu bestätigen ist, fortgeführt werden. Eine Übersicht über die Restriktionsgebiete in Brandenburg ist auf den Seiten des zuständigen Ministeriums einsehbar.
finden Sie im Amtsblatt 05/2024.
- WebApp "Afrikanische Schweinepest (Zonenübersicht)"
- Untersuchungsergebnisse auf Erreger der Afrikanischen Schweinepest bei erlegtem Schwarzwild
Fallwildmeldung und Erreichbarkeit
Wenn Sie Wildschweine als Fall- oder Unfallwild auffinden, melden Sie den Fund bitte umgehend an: fallwildmeldung@dahme-spreewald.de
Wichtig ist weiter die genaue Beschreibung des Fundortes. Nach Möglichkeit wird daher um Übersendung von Fotos vom Kadaver sowie um die GPS-Daten des Fundortes gebeten. Eine Anleitung zur Meldung mit GPS-Daten finden Sie auf dem "Merkblatt für die telefonische Meldung von verendet aufgefundenem Schwarzwild (Fallwild und Unfallwild) mit GPS-Daten".
Eine telefonische Erreichbarkeit des Amtes für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft besteht in der üblichen Geschäftszeit und darüber hinaus durch den tierärztlichen Rufbereitschaftsdienst unter 03546 20-1582 an jedem Tag in der Woche von 07 bis 22 Uhr. Außerhalb der Rufbereitschaft kann für nicht aufschiebbare Fälle telefonisch die Leitstelle Lausitz unter 0355 6320 kontaktiert werden.
Merkblätter
- Merkblatt für die telefonische Meldung von verendet aufgefundenem Schwarzwild (Fallwild und Unfallwild) mit GPS-Daten
- Merkblatt - Hinweise zu Prämien für Schwarzwild Stand:08.10.2024
- Merkblatt für Jäger Umgang mit erlegten Wildschweinen bei Gesellschaftsjagden Stand:27.10.2021
- Aufwandsentschädigungen (Prämien) für Schwarzwild Stand:01.10.2024
- Merkblatt - Hinweise zur Abgabe- und Entnahmeprämie Stand:01.10.2024
- Annahmestellen im LDS Stand:01.10.2024