Beur­kun­dungen

Welche Beurkundungen können im Jugendamt vorgenommen werden?

Die Urkundspersonen beim Jugendamt sind gemäß § 59 SGB VIII berechtigt, unter anderem nachfolgende Beurkundungen vorzunehmen:

  • Anerkennung der Vaterschaft – auch vor Geburt des Kindes möglich –
  • Anerkennung der Mutterschaft – auch vor Geburt des Kindes möglich – (in Europa nur relevant für das Land Italien)
  • Sorgeerklärung – auch vor Geburt des Kindes möglich –
  • Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen

Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen an beiden Standorten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Sollen Vaterschaft und / oder Sorgerecht bereits vor Geburt eines Kindes beurkundet werden, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.

Terminvereinbarungen

Terminvereinbarungen für den jeweiligen Standort sind  unter den angegebenen telefonischen Kontakten möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vaterschaftsanerkennung:

  • Geburtsurkunden und gültige Personaldokumente der Mutter und des Mannes, welcher die Vaterschaft anerkennen möchte
  • vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung:
    zusätzlich Mutterpass
  • bereits geborene Kinder Vaterschaftsanerkennung: zusätzlich Geburtsurkunde des Kindes

Sorgerecht:

  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft oder Geburtsurkunde, in welcher der Vater bereits eingetragen ist
  • gültige Personaldokumente der Mutter und des Vaters

Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung:

  • gültiges Personaldokument des Unterhaltsverpflichteten
  • Aufforderungsschreiben zur Beurkundung
  • besteht bereits ein Unterhaltstitel (Urkunde, Beschluss / Urteil, Vergleich etc.) ist dieser ebenfalls zum Beurkundungstermin mitzubringen

Beurkundungen im hiesigem Jugendamt sind für Sie kostenfrei.

Alleiniges Sorgerecht / Negativbescheinigung

Bitte nur aus aktuellem Anlass beantragen!

Wer erhält eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht vom Jugendamt?

Mütter, für Kinder  

  • mit deren Vater sie nicht verheiratet sind oder waren
  • für die sie mit dem Vater keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben
  • für die keine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht vorliegt

Eltern, die miteinander verheiratet sind oder waren, haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Eine Ehescheidung ändert daran nichts.

Keine Bescheinigung wird erteilt, wenn eine gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht vorliegt.

Wo beantrage ich die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht?

In dem für meinen Wohnort zuständigen Jugendamt.  

Wie beantrage ich die Bescheinigung im Landkreis Dahme-Spreewald?

Antrag ausfüllen, unterschreiben und Geburtsurkunde des Kindes in Kopie beifügen
Per Post oder persönliche Vorsprache zu den Sprechzeiten:
Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bereich Beistandschaften
Beethovenweg 14
15907 Lübben
Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bereich Beistandschaften
Brückenstraße 41
15711 Königs Wusterhausen
Per Fax:
nach Lübben
03546 20-1850
nach Königs Wusterhausen
03375 26-2393
Per E-Mail:
jugendamt@dahme-spreewald.de
Betreff: Sorgerechtsbescheinigung/Negativbescheinigung

Kosten: keine