Die Aufgabe der Familiengerichtshilfe ist es, vorrangig Eltern dabei zu unterstützen, ihre Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung selbständig und einvernehmlich wahrzunehmen. Das Jugendamt begleitet beratend Eltern in diesem Prozess.
Darüber hinaus ist die Familiengerichtshilfe in familiengerichtlichen Verfahren (Themen: z.B. Sorgerecht , Umgangsrecht), die minderjährige Kinder betreffen, beteiligt.
Familien erhalten Beratung und Unterstützung:
- zur Gestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung
- zur Beratung von sorge- und nichtsorgeberechtigten Eltern zu ihrer Erziehungsverantwortung und zur Ausgestaltung des Umgangs
- bei der Regelung des Umgangs unter Begleitung einer sozialpädagogischen Fachkraft (begleiteter Umgang)
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen zunächst an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle, um dort Ihre Fragen bezüglich des Sorge- und Umgangsrechtes zu klären. Für weitere Fragen steht Ihnen das Jugendamt gerne zur Verfügung, nachdem die Beratung in der Beratungsstelle erfolgt ist oder weiterer Klärungsbedarf besteht.
In diesem Fall nutzen Sie zur Kontaktaufnahme den Fragebogen Familiengerichtshilfe mit der anhängigen Datenschutzerklärung und schicken beides ausgefüllt und unterschrieben an die
Mailadresse des Jugendamtes.
Termine: E-Mail an jugendamt@dahme-spreewald.de
Datenschutzhinweis: Durch die Familiengerichtshilfe werden die für die Bearbeitung des Vorgangs erforderlichen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet (EU-DSGVO).