Der Bereich Wirtschaftliche Hilfen übernimmt neben der Kostenerstattung für ambulante Erziehungshilfen (z. B. Familienhelfer, Erziehungsbeistand) auch die Erstattung der Unterbringungskosten von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (Heime, betreutes Wohnen) bzw. in Pflegefamilien. Des Weiteren prüfen die Mitarbeiter die Einkommensverhältnisse der Eltern von untergebrachten Kindern / Jugendlichen bzw. die des jungen Menschen selbst. Bei entsprechender Leistungsfähigkeit erfolgt die Festsetzung einer Beteiligung an den Kosten durch die Eltern oder auch den jungen Menschen.
Downloads
- Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen zum Unterhalt und Krankenhilfe für Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und vorläufige Schutzmaßnahmen junger Menschen nach dem SGB VIII Stand:01.12.2023
- Hinweis zur Richtlinie ab 01.01.2024_Amtsblatt 28_2023 Stand:01.01.2024