Wirt­schaft­liche Hilfen

Der Bereich Wirtschaftliche Hilfen übernimmt neben der Kostenerstattung für ambulante Erziehungs­hilfen (z. B. Familienhelfer, Erziehungsbeistand) auch die Erstattung der Unterbringungskosten von Kindern und Jugendli­chen in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (Heime, betreutes Wohnen) bzw. in Pflegefamilien. Des Weiteren prüfen die Mitarbeiter die Einkommensverhältnisse der Eltern von untergebrachten Kindern / Jugendlichen bzw. die des jungen Menschen selbst. Bei entsprechender Leistungsfähigkeit erfolgt die Festsetzung einer Beteiligung an den Kosten durch die Eltern oder auch den jungen Menschen.