Junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen sollen die Möglichkeit haben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. SchülerInnen und Auszubildende, die das Abitur oder einen berufsqualifizierenden Abschluss absolvieren möchten, können im Sachgebiet für Ausbildungsförderung
- „Schüler-BAföG“ nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem
- Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
beantragen. Im Gegensatz zum BAföG für Studenten an Fachhochschulen und Hochschulen wird das SchülerBAföG nicht dahrlehensweise, sondern als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Wer sich in seinem Beruf weiterqualifizieren möchte, kann finanzielle Unterstützung durch das Sachgebiet für Ausbildungsförderung
erhalten.