Leistungen nach dem AFBG werden auf Antrag, teilweise als Zuschuss und teilweise als Darlehen, gezahlt. Bei allen Fragen bezüglich des Darlehens ist Ansprechpartner die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn.
Gefördert werden u.a. Maßnahmen der beruflichen Fortbildung im Handwerk sowie im Bereich der Landwirtschaft, des Gesundheitswesens, der Finanz- und Versicherungswirtschaft. Die Förderung ist abhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit) und im Falle der Vollzeit, wie sich die wirtschaftliche und familiäre Situation darstellt.
Diese Unterlagen benötigen wir zur Bearbeitung Ihres Antrages:
- Formblatt A (Antrag)
- Formblatt B (Bescheinigung der Fortbildungsstätte)
- Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen)
- Fortbildungsvertrag/Teilnahmevereinbarung
- Nachweise über bisherige Berufs- und Fortbildungsabschlüsse
- Anlage 1 zu Formblatt A (Angaben zum Einkommen und Vermögen) -nur Vollzeit-
- ggf. Anlage 2 zu Formblatt A (Erklärung des Ehegatten) -nur Vollzeit-
- ggf. Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung (sofern nicht familienversichert) -nur Vollzeit-