BAföG (Schüler-BAföG)

Leistungen nach dem BAföG für Schüler werden ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Kultur, Sport- und Ausbildungsförderung eingeht, als Zuschuss gezahlt.
Eine Förderung nach dem BAföG kann z.B. für Auszubildende an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien erfolgen.
Voraussetzung der Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist, dass der Auszubildende und seine Eltern wirtschaftlich nicht in der Lage sind, für die Kosten der Ausbildung aufzukommen

Diese Unterlagen benötigen wir zur Bearbeitung Ihres Antrages:

  • Formblatt 1 (Antrag)
  • Anlage 1 zu Formblatt 1 (schulischer und beruflicher Werdegang)
  • Anlage 2 zu Formblatt 1 (Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag) für Auszubildende mit eigenen Kindern
  • Kopie des Mietvertrages oder der Meldebescheinigung (sofern der Auszubildende nicht bei den Eltern bzw. einem Elternteil lebt)
  • Formblatt 2 (Schulbescheinigung)
  • Formblatt 3  (jeweils 1x für Vater und 1x für Mutter)
  • Einkommensnachweise der Eltern des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes (z.B. Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt, elektronische Lohnsteuerbescheinigung , Entgeltbescheide über Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.)
  • für Geschwisterkinder, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Schulbescheinigung oder ein Ausbildungsnachweis vorzulegen