Das Kreisarchiv ist ein kommunales Archiv für den Landkreis Dahme-Spreewald, für dessen Überlieferung es seit 1993 zuständig ist. Des Weiteren verwahrt es die Überlieferung der Rechtsvorgänger (Kreis Lübben, Luckau und Königs Wusterhausen) seit dem Jahr 1952. Mit Ausnahme einzelner Akten befinden sich die Aktenbestände der Kreise bis 1952 im Brandenburgischen Landeshauptarchiv.
Mit der „Anordnung zur Errichtung von Stadt- und Kreisarchiven“ vom 26. Februar 1951 kam es zur Zentralisierung und Verstaatlichung des Archivwesens in der DDR. In Folge dessen wurde in den Kreisen Lübben, Luckau und Königs Wusterhausen mit dem Aufbau von Kreisarchiven begonnen. Da sich die Zuständigkeit neben der eigenen Verwaltung (dem Rat des Kreises) auch auf die Archivierung von Archivgut aus Gemeinden ohne bestehendes Archiv erstreckte, befinden sich heute im Kreisarchiv eine Reihe von Gemeindeunterlagen. Die Übernahme erfolgte größtenteils in den 1950iger bis 1960iger Jahre und ist für die Gemeinden aus den Kreisen Lübben und Königs Wusterhausen recht umfangreich.
Das Kreisarchiv hat die Aufgabe, diese Unterlagen zu sichern und dauerhaft zu verwahren, durch geeignete Maßnahmen in ihrer Substanz zu erhalten, durch Ordnung und Verzeichnung zu erschließen und für die Benutzung bereitzustellen. Das Kreisarchiv führt eine Archivbibliothek.