Die Mitarbeiterin im Fachbereich ist Ansprechpartner in den verschiedensten Angelegenheiten, so z.B. bei der Information und Beratung zu Sportangeboten oder zu bestehenden Fördermöglichkeiten.
Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Dahme-Spreewald stehen wir gern beratend zur Seite.
Zuwendungsempfänger entsprechend der kreislichen Förderrichtlinie sind:
- im Vereinsregister des Landkreises eingetragene Sportvereine,
- die Mitglied im Kreissportbund Dahme-Spreewald sind,
- die über einen Kinder- und Jugendanteil von mindestens 20 % der Gesamtmitgliederzahl verfügen (Grundlage bildet der Bestandserhebungsbogen per 1.1. des laufenden Jahres),
- über einen gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen.
- der Kreissportbund, die Kreissportjugend, die angeschlossenen Fachverbände und Mitglieder mit besonderer Aufgabenstellung (entsprechend der Satzung des Kreissportbundes).
Rechtsgrundlagen:
Richtlinie zur Förderung des Sports
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Formulare:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Spezialformular 1
Spezialformular 2
Spezialformular 3
Mittelabruf
Rechtsbehelfsverzichtserklärung
Verwendungsnachweis
Belegliste