Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Amtes für Migration und Integration des Landkreises Dahme-Spreewald.
Der Landkreis Dahme-Spreewald ist weltoffen, international und vielfältig. Über 13.800 Menschen mit ausländischem Pass leben im Landkreis Dahme-Spreewald und finden im Amt für Migration und Integration eine zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen.
Das Amt für Migration und Integration bündelt verschiedene Aufgaben und Leistungen und bietet somit Service aus einer Hand. Dieser umfasst die Dienstleistungen der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde, der Sozialdienste, des Integrationsmanagements, der Unterbringung von Geflüchteten und des Leistungsbezugs. Im Amt werden auch Maßnahmen und Projekte im Bereich der Integration umgesetzt. Zudem bietet das Amt, gemeinsam mit dem Welcome Center für Zugewanderte, Unterstützung bei Job und Ausbildungssuche. Auch für die Arbeitgeber ist das Amt für Migration und Integration ein wichtiger Ansprechpartner.
Zu unserem Amt gehören folgende Sachgebiete:
Sachgebiet – Migration:
Die Ausländerbehörde ist für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz an weiteren gesetzlichen Regelungen sowie für Einbürgerungen zuständig.
Unsere Services für Sie:
- Arbeitserlaubnis
- Asylverfahren
- Aufenthaltserlaubnis
- Duldung
- Einbürgerung
- Fachkräfteeinwanderung
- Freizügigkeit
- Niederlassungserlaubnis
- Staatsangehörigkeit
- Verpflichtungserklärungen
Sachgebiet – Integration:
Darüber hinaus ist das Amt für Migration und Integration für die Koordinierung, Vernetzung und Unterstützung der Integrationsarbeit im Landkreis zuständig. Dabei steht die Netzwerk- und Projektarbeit im Mittelpunkt. Zu den Zielgruppen gehören alle Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte sowie die deutsche Aufnahmegesellschaft.
Die Weiterentwicklung und Begleitung der Umsetzung des Integrationskonzeptes gehören genauso dazu wie die Planung und Umsetzung von weiteren Projekten im Bereich Integration.
Unsere Services für Sie sind u.a.:
- Die Beratung und Unterstützung von Zugewanderten und Arbeitgebern zu allen Themen der Integration: Sprache, Kita, Schule, Ausbildung, Studium, Arbeiten, Wohnen, Freizeit
- Die Koordination und Begleitung von Projekten und Maßnahmen zur Integration
- Die Koordination und Beratung von Vereinen und Initiativen
- Die Beratung der ehrenamtlichen Unterstützer in der Integrationsarbeit
Weitere Informationen
Sachgebiet - Leistungen und vorläufige Unterbringung:
Die Aufgaben des Sachgebietes Leistungsgewährung und Unterbringung umfassen die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Personen die im Landesaufnahmegesetz-LAufnG bestimmt sind (§ 4 LAufnG). Die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) stellt dabei eine Kernaufgabe dar.
In der Umsetzung des AsylbLG erfolgt die Bewilligung und Ausreichung verschiedener Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie Grundleistungen nach § 3 AsylbLG bzw. Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG) oder Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbL).
Die vorläufige Unterbringung des betreffenden Personenkreises erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungsverbünden oder Überganswohnungen. Der Landkreis hat geeignete Dritte mit der Betreibung dieser Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung beauftragt. Aktuelle werden im Landkreis 21 dieser Einrichtungen betrieben.