Mit Wirkung vom 01.10.2020 wurden das Sachgebiet Migration des Landkreises Dahme-Spreewald für das gesamte Land Brandenburg u.a. die Aufgaben zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (§ 81 a AufenthG) übertragen.
Damit gibt es im Land Brandenburg für alle innerhalb der Landesgrenzen des Landes Brandenburg ansässigen Unternehmen sowie für potentielle ausländische Fachkräfte einen Ansprechpartner, der interessierte Unternehmer als auch potentielle Fachkräfte bei der Vorbereitung und Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens zur Beschäftigungsaufnahme unterstützend berät und die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bis zur Erteilung des für eine Einreise erforderlichen nationalen Visums begleitet und unterstützt.
Im Zusammenhang mit der durch § 4 a Abs.1 AuslRZV i. d. F. d. Bekanntmachung vom 03.09.2020 (GVBl.II/20(Nr.79)) angeordneten zentralen Zuständigkeit werden folgende Leistungen angeboten:
- Mitwirkung an D-Visumsverfahren (§ 6 Abs.3 AufenthG) für die Ausbildungs- und Beschäftigungsaufnahme nach den §§ 16a, 16d, 17 Abs.1, den §§ 18a, 18b, 18 c Abs.3, den §§ 18d, 18f, 19, 19b, 19c und 20 AufenthG sowie bei Visumsanträgen des Ehegatten oder der minderjährigen Kinder zum Zweck des Familiennachzugs, die in zeitlichem Zusammenhang gestellt werden (kostenfrei)
- Allgemeine Beratung zur Fachkräfteeinwanderung (kostenfrei)
- Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (§ 81 a AufenthG) (kostenpflichtig)
HINWEIS:
Für die Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Berufs- bzw. Studienabschlüssen, die Feststellung der Gleichwertigkeit bzw. die Feststellung zu einem vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss ist die Ausländerbehörde nicht zuständig. Diese Verfahren werden von den zuständigen Behörden und Einrichtungen autonom durchgeführt und sind von den interessierten Parteien (Unternehmer bzw. Fachkraft) in der Regel eigenständig einzuleiten. Das Sachgebiet Migration und die mit dem ihr verbundenen Partner im Land Brandenburg (IQ-Netzwerk, IHK Potsdam, IHK Cottbus u.a.) beraten und begleiten die interessierten Parteien (Unternehmer /potentielle Arbeitnehmer) jedoch zu diesen Themen.