Zuwan­de­rung

Zuwanderer mit vorübergehendem Aufenthalt

Zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer mit einem zeitlich befristeten Aufenthaltstitel sind vielfach Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies betrifft insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung und vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung, bei denen die zwangsweise Beendigung des Aufenthalts aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.

Checkliste für ukrainische Kriegsflüchtlinge zur Vorsprache beim Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald zur Erlangung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die Leistungsbeantragung erfolgt beim Landkreis Dahme-Spreewald, im Verwaltungsgebäude Beethovenweg 14 in 15907 Lübben nach Terminvergabe.

Zur Beantragung sind zu dem Termin folgende Unterlagen mitzubringen:

  1. Reisepass
  2. Geburtsurkunde (sofern nicht im Besitz eines Reisepasses)
  3. Kurzangaben zu den persönlichen Verhältnissen → Formular
  4. Meldeauflage von der Ausländerbehörde (sofern schon vorhanden)
  5. Wohnungsgeberbestätigung → Formular
  6. Nachweis zu den Kosten der Unterkunft (z. B. „Erfassungsblatt zur Prüfung einer Nutzbarkeit von Wohnraum zur Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen“ → Formular, Mietvertrag)
  7. Bankverbindung (sofern schon vorhanden)

Es besteht auch die Möglichkeit die Unterlagen vorab an das speziell dafür eingerichtetes E-Mailpostfach zu senden: LB-ukraine(at)dahme-spreewald.de

Sie erhalten nach Eingang der Unterlagen einen Termin zugesandt.

Anfragen und Terminvereinbarungen können über die Telefonnummer 03546/20-1949 an das Sozialamt gerichtet werden.

Asyl und Inte­gra­tion im Land­kreis Dahme-Spree­wald