Nicht­aka­de­mi­sche Gesund­heits­be­rufe

Aufgabe
Das Gesundheitsamt überwacht die Berechtigung zur Ausübung der Berufe im Gesundheitswesen und zur Führung der Berufsbezeichnung.

Personen, welche selbstständig  nichtakademische Gesundheitsberufe ausüben oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen, müssen dies dem Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.
Eine Anzeige ist auch erforderlich von Anbietern krankenpflegerischer Tätigkeiten gegen Entgelt sowie ggf. die Beschäftigung von Pflegekräften.
Bei Aufgabe der Tätigkeit oder bei Abmeldung von beschäftigten Personen ist auch eine
Anzeige notwendig.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:

  • Beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis, sonstiger Qualifizierungen, Spezialisierungen
  • Antrag gemäß § 12 Abs. 2 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (BbgGDG)

Gebühren:

  • 12,00 € Anmeldebestätigung
  • Link zur aktuellen Fassung der Allgemeinen Gebührensatzung LDS , siehe auch Vorl.-Nr. 2011/029 (Amtsblatt Nr. 12/2011 vom 31.03.2011)

Gesetzliche Grundlagen: