Psych­ia­trie­ko­or­di­na­tion

Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 7 des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes (BbgPsychKG) vom 05.05.2009, haben die Landkreise und kreisfreien Städte die koordinierende und steuernde Aufgabe in der Versorgung psychisch kranker und seelisch behinderter Personen in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich sicherzustellen und können dazu eine/n Psychiatriekoordinator/In berufen.

Aufgaben der Psychiatriekoordination:

  • Ausbau und Förderung von Strukturen, der Vernetzung und Zusammenarbeit sowie die Leitung, Koordinierung und Steuerung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG)
  • Etablierung neuer Projekte zur seelischen Gesundheit in Kooperationen mit Trägern und Institutionen der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung
  • Planung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen zur seelischen Gesundheit (Fachtagungen, Weiterbildungen) sowie Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit (Ansprechpartner zu Versorgungsangeboten im Landkreis)
  • Strategische und strukturelle Entwicklungsplanung, z.B. im Bereich Psychiatrieplanung, zur Erstellung von Informationsmaterialien für landkreisinterne Angebote und Unterstützung im Selbsthilfesektor

Zur Realisierung der Aufgaben, können die an der Versorgung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen Beteiligten, eine Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) für das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bilden.
Die PSAG hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit aller an der Versorgung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen beteiligten Personen, Institutionen, Behörden und Verbände innerhalb des Landkreises zu fördern und damit eine gemeindenahe und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung mit zu entwickeln.

Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Dahme-Spreewald

Die PSAG unterteilt sich im Landkreis Dahme-Spreewald in 5 verschiedene, auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtete, Arbeitsgruppen. Bei der Vernetzung der Versorgungsstrukturen von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Landkreis Dahme-Spreewald, bildet die PSAG ein wichtiges Gremium. Die Meinungsbildung ist in der Geschäftsordnung geregelt (§7 Abs. 4 Bbg-PsychKG). Die aktuelle Geschäftsordnung des Landkreises Dahme-Spreewald mit Stand 18.07.2016 steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie Teil der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft werden, wenden Sie sich gern an mich.

Sprecherrat, bestehend aus dem/der Psychiatriekoordinator/In
und den Sprecher/Innen sowie einem/er Vertreter/In
der Betroffenen und einem Angehörigen je AG
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AG
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