Aufgabe:
Jugendliche (Personen unter 18 Jahren) dürfen nur dann ausgebildet oder beschäftigt werden, wenn die Bescheinigung über eine ärztliche Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vorliegt.
Im Land Brandenburg wird diese Untersuchung ausschließlich vom Gesundheitsamt durchgeführt.
Benötigte Unterlagen:
- Impfausweis
- Impfeinverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten
Formulare und Merkblätter:
- Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung (wird mit der Einladung zugeschickt)
Gesetzliche Grundlagen: