Schul­ab­gangs­un­ter­su­chungen

Aufgabe:

Jugendliche (Personen unter 18 Jahren) dürfen nur dann ausgebildet oder beschäftigt werden, wenn die Bescheinigung über eine ärztliche Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vorliegt.
Im Land Brandenburg wird diese Untersuchung ausschließlich vom Gesundheitsamt durchgeführt.

Benötigte Unterlagen:

  • Impfausweis
  • Impfeinverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten

Formulare und Merkblätter:

  • Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung (wird mit der Einladung zugeschickt)

Gesetzliche Grundlagen: