Seit Jahren ist eine gesicherte haus- und fachärztliche Versorgung mit zumutbaren Wege- und Wartezeiten ein sehr verständlicher Wunsch der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Dahme-Spreewald. Aber auch der Landkreis hat ein erhebliches Interesse an der Sicherung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung.
Im Sommer 2018 wurde die Ausreichung eines Stipendiums an insgesamt bis zu fünf Studierende, gebunden an eine Verpflichtung der Studierenden zu einer anschließenden vierjährigen ärztlichen Tätigkeit im Landkreis Dahme-Spreewald, auf den Weg gebracht.
Die Richtlinie und bisherige Gewährungspraxis wurden einer Evaluation unterzogen und an die Bedürfnisse der Studierenden angepasst. Mit Beschluss der neuen Version durch den Kreistag am 29.05.2024 können Studierende nun bis zum 15.09.2024 Anträge gemäß der neugefassten Richtlinie einreichen.
Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:
- Entsprechend der Unterscheidung von Sommer- und Wintersemester wurde eine zweite Antragsfrist zum 15. März bei Bewilligungsbeginn zum Sommersemester eingeführt
- Die Beihilfeempfangenden bekommen die Möglichkeit, nach Abschluss der ärztlichen Ausbildung und Erteilung der Approbation eine Facharztausbildung auch außerhalb des Landkreises Dahme-Spreewald zu absolvieren, wenn dies in der gewünschten Fachrichtung nachweislich nicht innerhalb der 6 Monatsfrist im Landkreis Dahme-Spreewald möglich ist. Die vierjährige Verpflichtung für die ärztliche Tätigkeit, schließt sich dann an die Facharztausbildung an.
- Eine Ärztliche Tätigkeit kann in jeder Arztpraxis (nicht mehr nur in Vertragsarztpraxen), in einem MVZ oder Krankenhaus aufgenommen werden
- Bei der Absolvierung der Facharztausbildung außerhalb des Landkreises, bietet sich darüber hinaus auch die Möglichkeit in eigener Niederlassung im Landkreis Dahme-Spreewald zu praktizieren.
Da aktuell keine Stipendien laufen, könnten zum Wintersemester 5 Studierende von der Beihilfe profitieren.
Wir freuen uns auf zahlreiche Anfragen und Anträge.