Todes­be­schei­ni­gungen (Archiv)

Aufgabe
Totenscheine und Sektionsscheine sind von dem für den Sterbeort zuständigen Gesundheitsamt auf ordnungsgemäße Ausstellung zu überprüfen und 30 Jahre lang aufzubewahren.
Das Gesundheitsamt kann auf Antrag Auskünfte aus Totenscheinen und Sektionsscheinen erteilen.

Gesetzliche Grundlagen:
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Bandenburg (Bran­den­bur­gi­sches Bestat­tungs­ge­setz- BbgBestG)