Trink­was­ser­über­wa­chung

Aufgabe
Unsere Aufgabe ist die Überwachung von Anlagen aus denen Trinkwasser (Wasser zum Trinken, für Ernährungszwecke, zur Körperpflege …) und Wasser für Lebensmittelbetriebe entnommen wird. Unser Ziel ist der Schutz der menschlichen Gesundheit durch Bereitstellung von Trinkwasser entsprechend den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Anzeigepflicht für Trinkwasseranlagen:
Die o. g. Anlagen sind nach § 11 Abs.1 und § 12 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) anzeigepflichtig. Entsprechende Vordrucke finden Sie unter „Formulare und Merkblätter“.

Informationen zu zugelassenen Untersuchungsstellen finden Sie unter:

Gebühren:
Die Überwachung der o. g. Anlagen ist gebührenpflichtig:

Gesetzliche Grundlagen