BbgAföG

Die brandenburgische Erweiterung des Bundes-BAföG soll Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien helfen, die allgemeine Hochschulreife oder einen zur Fachhochschulreife führenden Bildungsgang erfolgreich abzuschließen.

Die Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats, in dem der Antrag eingeht als Zuschuss gewährt.

Anspruchberechtigt ist, wer seinen ständigen Wohnsitz bei seinen Eltern im Land Brandenburg hat und die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, einer Gesamtschule, einem Beruflichen Gymnasium oder einen Zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (OSZ) besucht.

Die Ausbildungsförderung ist ausschließlich für Kosten einzusetzen, die im Zusammenhang mit dem Schulverhältnis entstehen (Bildungszwecke). Die Höhe der Förderung beträgt, abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, monatlich 100 €. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Sozialleistungen beziehen, erhalten grundsätzlich 100 € im Monat.

Die Brandenburgische Ausbildungsförderung gilt nicht als Einkommen und wird somit nicht auf andere staatliche Leistungen angerechnet.

Diese Unterlagen benötigen wir zur Bearbeitung Ihres Antrages:

  • Meldebescheinigung oder Vorlage des Personalausweises
  • Schulbescheinigung
  • bei Sozialleistungsbezug nur das Erklärungsblatt der Eltern und den entsprechenden Leistungsbescheid
  • bei Erwerbseinkommen der Eltern:
    • Einkommenserklärung je Elternteil mit Bezug auf das vorletzte Kalenderjahr
    • Einkommensnachweise wie z.B. Einkommensteuerbescheid, elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise über Lohnersatzleistungen
    • für Geschwisterkinder, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Schulbescheinigung bzw. für studierende Geschwister eine Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen