Gene­a­logie (Fami­li­en­for­schung)

Als eines der am häufigsten gestellten Anfragen im Kreisarchiv sind Fragen zur Familienforschung. Der Grund liegt darin, dass das Kreisarchiv nach 1990 die Meldekarteien aus der ehemaligen DDR in seinen Zuständigkeitsbereich fast lückenlos übernommen hat.

Bis 1990 wurde das Meldewesen der ehemaligen DDR zentral als Aufgabe der Polizei organisiert. Ziel war, durch lückenlose Erfassung der Einwohner nicht nur die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, sondern auch den Informationsbedarf aller staatlichen Bereiche abzudecken. Die örtlichen Meldestellen der Volkspolizei/Kreisämter (VPKÄ) bearbeiteten "normale" Vorgänge wie z. B. die An- und Abmeldungen und führten nicht nur die Kreismeldekartei (alle Einwohner des Kreises alphabetisch sortiert), sondern auch Karteien, in denen die Einwohner nach Straßen und Hausnummern sortiert waren. Neben den eigentlichen Meldedaten wie Name, Anschrift, Geburtsort oder Geburtsdatum enthielten die Karteikarten polizeiliche Vermerke wie kriminell, Fahndung, den Aufenthalt westdeutscher Besuche, Haftzeiten, Aufenthaltsbeschränkungen, Waffenschein.

Diese zentrale Speicherung war mit dem nach 1990 nun zu Grunde gelegten Bundesrecht nicht mehr vereinbar und so mussten die Meldekarteien in die Archive abgegeben werden.

Diese Meldekartei (welche hier die Kreise Königs Wusterhausen, Luckau und Lübben umfasst) ist aber nicht nur für die Familienforschung von zentralem Wert. Auch Gerichte, Notare oder private Erbenermittler können Auskünfte erhalten. Für die Zeit ab ca. 1949-1990 gilt die Kreismeldekartei als die zentrale Nachweisstelle für Meldeanfragen, dokumentiert sie doch (fast vollständig) alle Personen, welche in diesem Zeitraum hier gelebt, verstorben oder verzogen sind.

Heute befinden sich ca. 134 laufende Meter Karteikarten im Kreisarchiv. Sortiert wurde die Kreismeldekartei getrennt nach Verzug- (bzw. Sterbe-), Straßen- und laufender Kartei. Eine weitere  Untergliederung erfolgte nach Frauen und Männer und dann in alphabetischer Reihenfolge.

Weitere Möglichkeiten zur Personenrecherche bieten so genannte Einwohnermeldebücher, welche vereinzelt in den Gemeindebeständen vorhanden sind. Diese Bücher wurden in der Mehrzahl Ende des 19. Jahrhunderts begonnen und reichen teilweise bis in die Mitte der 1940er Jahre.