Verwal­tungs- und Archiv­ge­schichte

Die seit dem 15. Jahrhundert nachweisbaren Kreise Lübben und Luckau bestanden nach dem Übergang der Niederlausitz an Preußen 1815 in verändertem territorialem Zuschnitt weiter. Aus der Verwaltungsreform von 1952 gingen beide mit erheblichen Grenzveränderungen und starken Verkleinerungen hervor; fortan gehörten sie zum Bezirk Cottbus.

Der Kreis Königs Wusterhausen wurde 1952 aus Teilen der alten Kreise Teltow und Beeskow-Storkow (seit 1950 Fürstenwalde) sowie einigen Orten des Altkreises Lübben gebildet und zum Bezirk Potsdam gelegt.

Nach der Auflösung der Bezirke und entsprechend dem Gesetz über Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990) bestanden im neuen Land Brandenburg zunächst die Kreise Lübben, Luckau und Königs Wusterhausen weiter. Mit der Kreisgebietsreform Ende 1993 wurden die bisherigen Kreise unter Einschluss der Gemeinden Telz (Altkreis Zossen) und Wernsdorf (Altkreis Fürstenwalde) sowie der Stadt Lieberose und den Gemeinden Blasdorf, Doberburg, Goschen, Jamlitz, Leeskow, Plattkow, Speichrow, Trebitz und Ullersdorf (alle Altkreis Beeskow) zum Landkreis Dahme-Spreewald zusammengeschlossen. Die Stadt Dahme mit den Gemeinden Bollensdorf, Gebersdorf, Kemlitz, Mehlsdorf, Niendorf, Prensdorf, Rietdorf, Rosenthal und Wildau-Wentdorf (alle Altkreis Luckau) kamen zum neuen Landkreis Teltow-Fläming.

Parallel dazu entstand aus den drei Kreisarchiven ein gemeinsames Kreisarchiv.

Der Verwaltungssitz des Landkreises Dahme-Spreewald sowie das Kreisarchiv befinden sich in der Kreisstadt Lübben.

Urkunden von Lieberose, Luckau, Lübben und Mittenwalde befinden sich im Brandenburgischen Landeshauptarchiv. Dort werden ebenfalls größere Aktenbestände von Golßen (11,5 lfm), Lieberose (30,5 lfm), Luckau (30,1 lfm), Lübben (211 lfm), Mittenwalde (24 lfm) und Teupitz (15,5 lfm) sowie Bestandsplitter der Aktenüberlieferung von Gosen, Königs Wusterhausen und Märkisch Buchholz verwahrt.