Sport­för­de­rung

Die Mitarbeiterin im Fachbereich ist Ansprechpartner in den verschiedensten Angelegenheiten, so z.B. bei der Information und Beratung zu Sportangeboten oder zu bestehenden Fördermöglichkeiten.

Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Dahme-Spreewald stehen wir gern beratend zur Seite.

Zuwendungsempfänger entsprechend der kreislichen Förderrichtlinie sind:

  • im Vereinsregister des Landkreises eingetragene Sportvereine,
    • die Mitglied im Kreissportbund Dahme-Spreewald sind,
    • die über einen Kinder- und Jugendanteil von mindestens 20 % der Gesamtmitgliederzahl verfügen (Grundlage bildet der Bestandserhebungsbogen per 1.1. des laufenden Jahres),
    • über einen gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen.
  • der Kreissportbund, die Kreissportjugend, die angeschlossenen Fachverbände und Mitglieder mit besonderer Aufgabenstellung (entsprechend der Satzung des Kreissportbundes).

Rechtsgrundlagen:

Richt­linie zur Förde­rung des Sports

Allge­meine Neben­be­stim­mungen für Zuwen­dungen zur Projekt­för­de­rung (ANBest-P)

Formulare:

Antrag auf Gewäh­rung einer Zuwen­dung
Spezi­a­l­for­mular 1
Spezi­a­l­for­mular 2
Spezi­a­l­for­mular 3
Mitte­la­bruf
Rechts­be­helfs­ver­zichts­er­klä­rung
Verwen­dungs­nach­weis
Beleg­liste

Merk­blatt Daten­schutz­hin­weise