Bestat­tungs­kosten

Die Übernahme von Bestattungskosten können Personen beantragen, die zur Tragung von Bestattungskosten verpflichtet sind.

Es werden die erforderlichen und angemessenen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Die Prüfung der Unzumutbarkeit erstreckt sich auf das Einkommen und Vermögen des/r Verpflichteten.

Soweit der Nachlass eines Verstorbenen ausreicht, die Bestattungskosten zu tragen, ist es den Verpflichteten in Höhe des vorhandenen Nachlasses immer zumutbar, die Bestattungskosten zu tragen.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

  • Grundantrag auf Gewährung von Sozialhilfe
  • Angaben bezüglich des Verstorbenen
  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Rechnung / Belege über die Kosten der Bestattung
  • Nachweis über Einkommen und Vermögen des Verstorbenen der letzten 3 Monate zum Sterbetag (Kontoauszüge, Sparbücher, Aktien, Wertpapiere, Festgeldkonten, Lebensversicherung, Sterbeversicherung u. ä.)
  • letzter Rentenbescheid des Verstorbenen
  • detaillierte Angaben über Höhe und Umfang des Nachlasses (ggf. Erbschein /Testament)
  • Nachweis des Vermieters über bestehende Kaution / Genossenschaftsanteile
  • bei Wohneigentum, Kopie des Grundbuchauszugs

Angaben bezüglich des Antragstellers

  • Nachweis über Einkommen und Vermögen des Antragstellers der letzten 3 Monate zum Tag der Fälligkeit der Bestattungsrechnungen (Lohnbescheinigung, Kontoauszüge, Sparbücher, Aktien, Wertpapiere, Festgeldkonten, Lebensversicherung u. ä.)
  • Nachweis über Versicherungen (Hausrat-, Haftpflicht-, ggf. Gebäudeversicherung)
  • Nachweis über private / freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung
  • Schwerbeschädigtenausweis bei erteiltem Merkzeichen „G“ o. „aG“
  • Nachweise über monatliche Kosten der Unterkunft
        Mietvertrag
        Grundbuchauszug
        Grundsteuerbescheid ( A und B )
        Wohnfläche in m², Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
        Kreditvertrag mit aktuellem Jahreskontoauszug
        Bezugfertigkeit des Hauses
        Sonstige Ausgaben für Nebenkosten

Sollten Sie Leistungen nach dem SGB II oder Leitungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, reichen Sie bitte die Kopie des aktuellen Leistungsbescheides mit ein.