Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII). Sie gewährleistet den notwendigen Lebensunterhalt älterer bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen, soweit diese ihn nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten bzw. des Partners in eheähnlichen Gemeinschaften, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.

Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung ist keine Leistungsvoraussetzung. Vielmehr können vergleichsweise geringe Renten mit der Leistung bedarfsdeckend erhöht werden.

Zum Einkommen gehören grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, wie zum Beispiel:

  • Renten und Pensionen
  • Erwerbseinkommen
  • Unterhalt des getrennt lebenden / geschiedenen Ehegatten
  • Zinserträge
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen

Vom Einkommen werden Steuern und einzelne Versicherungsbeiträge abgezogen. Für zusätzliche, freiwillig erworbene Altersvorsorgeansprüche können Freibeträge gewährt werden.

Zum Vermögen gehören zum Beispiel:

  • Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen
  • Wertpapiere
  • PKW
  • Bargeld
  • Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen

Zum geschützten (vom Einsatz befreiten) Vermögen gehören zum Beispiel:

  • gefördertes Altersvorsorgevermögen
  • angemessener Hausrat
  • ein angemessenes Hausgrundstück, das von der nachfragenden Person allein oder zusammen mit Angehörigen bewohnt wird
  • Barbeträge und sonstige Geldwerte im Umfang von 5.000 EUR für Alleinstehende bzw. von je 5.000 EUR pro Person für Verheiratete/Lebenspartner

Keinen Anspruch auf Leistungen haben:

  • Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 € (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt
  • Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben
  • ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen?

Der Bedarf umfasst

  • den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28 SGB XII
  • angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehegatten und eheähnlichen Partnerschaften jeweils anteilig)
  • Mehrbedarfe (z.B. bei Schwangerschaft, für Kindererziehung, bei besonderem Ernährungsbedarf oder bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen G)
  • ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • weitere individuelle Bedarfe nach Einzelfallprüfung

Die Grundsicherungsleistung ist antragsabhängig und wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist eine erneute Antragsstellung erforderlich.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

  • Grundantrag auf Gewährung von Sozialhilfe
  • Merkblatt zum Grundantrag auf Sozialhilfe
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ggf. einen Nachweis über die dauerhafte volle Erwerbsminderung
  • Einkommensnachweise
       Lohn- und Gehaltsabrechnung
       Bescheid über Arbeitslosengeld / SGB II-Leistungen
       Kindergeldbescheid
       Nachweis über Unterhalt
       Rentenbescheide (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente usw.)
       sonstige Einkünfte
  • Vermögensnachweise
       Kontoauszüge der letzten 3 Monate
       Sparbücher
       Lebens-, Sterbe- und Unfallversicherung (Rückkaufwert)
       Bausparverträge
       Aktien / sonstige Wertpapiere
       Sachwerte
       Darlehen oder sonstige Forderungen / Ansprüche und Kauf-/ Schenkungs-/ Übertragungsverträge o.ä.
  • Nachweise über Unterkunftskosten
       Mietvertrag
       aktuelle Heizkostenabrechnung
       aktueller Bescheid über Wasser-/ Abwassergebühren
  • für Eigenheimbesitzer
       Zinslasten
       Grundsteuerbescheid
       Abfallgebührenbescheid
       Bescheid über Schornsteinreinigungsgebühren
       Bescheid über Straßenreinigungsgebühren
       Wartungskosten der Heizungsanlage
       Hausrat/Haftpflichtversicherung
       Gebäudeversicherung
  • ggf. Urteil über die Ehescheidung
  • Hinweisblatt zu Datenschutzhinweisen im Zusammenhang mit der Beantragung und Gewährung von Sozialleistungen (nach Antragseingang)

Im Einzelfall sind weitere der aufgeführten Unterlagen für die Antragstellung erforderlich. Hierzu erforderliche Informationen erhalten Sie von der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in.

Diese Hinweise dienen der Orientierung. Eine persönliche Beratung zur Antragstellung wird empfohlen.

Formulare (auch im Sozialamt erhältlich)

  • Grundantrag auf Gewährung von Sozialhilfe
  • Merkblatt zum Grundantrag auf Sozialhilfe