Wenn Ihr Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, Sie weniger als 3 Stunden arbeitsfähig sind und kein verwertbares Vermögen besitzen, haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem 3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII. Diese Hilfe bezieht sich auf die Gewährung des notwendigen Lebensunterhaltes, wie z.B. Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung
- Grundantrag auf Gewährung von Sozialhilfe
- Schwerbehindertenausweis
- Einkommensnachweise
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Bescheid über Arbeitslosengeld / SGB II-Leistungen
Kindergeldbescheid
Nachweis über Unterhalt
Rentenbescheide (Altersrente, Witwenrente usw.)
sonstige Einkünfte - Nachweise über Unterkunftskosten
Mietverträge o. ä.
Hausbelastungen (Zinsen)
Gebäudeversicherung
Heizkostenabrechnung
Gebühren/Kosten für Wasser und Abwasser
Vermögensnachweise - Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Sparbücher
- Lebens,- Sterbe,- und Unfallversicherung (Rückkaufwert)
- Bausparverträge
- Aktien / sonstige Wertpapiere
- Sachwerte
- Darlehen oder sonstige Forderungen / Ansprüche und Kauf- /Schenkungs- / Übertragungsverträge o.ä.
Im Einzelfall sind weitere der aufgeführten Unterlagen für die Antragstellung erforderlich. Hierzu erforderliche Informationen erhalten sie von der zuständigen Sachbearbeiterin.