Hilfe zum Lebens­un­ter­halt

Wenn Ihr Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, Sie weniger als 3 Stunden arbeitsfähig sind und kein verwertbares Vermögen besitzen, haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem 3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII. Diese Hilfe bezieht sich auf die Gewährung des notwendigen Lebensunterhaltes, wie z.B. Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

  • Grundantrag auf Gewährung von Sozialhilfe
  • Schwerbehindertenausweis
  • Einkommensnachweise
       Lohn- und Gehaltsabrechnung
       Bescheid über Arbeitslosengeld / SGB II-Leistungen
       Kindergeldbescheid
       Nachweis über Unterhalt
       Rentenbescheide (Altersrente, Witwenrente usw.)
       sonstige Einkünfte
  • Nachweise über Unterkunftskosten
       Mietverträge o. ä.
       Hausbelastungen (Zinsen)
       Gebäudeversicherung
       Heizkostenabrechnung
       Gebühren/Kosten für Wasser und Abwasser
       Vermögensnachweise
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Sparbücher
  • Lebens,- Sterbe,- und Unfallversicherung (Rückkaufwert)
  • Bausparverträge
  • Aktien / sonstige Wertpapiere
  • Sachwerte
  • Darlehen oder sonstige Forderungen / Ansprüche und Kauf- /Schenkungs- / Übertragungsverträge o.ä.

Im Einzelfall sind weitere der aufgeführten Unterlagen für die Antragstellung erforderlich. Hierzu erforderliche Informationen erhalten sie von der zuständigen Sachbearbeiterin.